Rechtsprechung
VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Hundesteuersatzung der Stadt Forchheim Hundesteuer; erhöhter Steuersatz bei Mehrfachhundehaltung
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Gestaffelte Hundesteuer bei Haltung mehrerer Hunde in einem Haushalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Höhere Hundesteuer für "Zweithund" zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hundesteuer: Höherer Steuerbetrag für zweiten und dritten Hund zulässig - Stadt darf ab dem zweiten Hund jeweils erhöhte Besteuerung festlegen
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 171
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136
Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136
Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - BFH, 14.10.1987 - II R 11/85
Hamburgisches Gesetz - Hundesteuer - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136
Dass die Erhebung der Hundesteuer mit einem erhöhten Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund verfassungsrechtlich zulässig ist, ist seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1959 (NJW 1960, 165) und des Bundesfinanzhofs vom 14. Oktober 1987 (BFHE 151, 285) geklärt. - VGH Baden-Württemberg, 28.01.1982 - 2 S 1373/81
Hundesteuer; progressive Besteuerung; Ehegattenhaushalt; Gesamtschuldner
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136
Der Senat teilt des weiteren die Auffassung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 28.1.1982 ZKF 1983, 34), dass die progressive Besteuerung des Haltens mehrerer Hunde in einem Haushalt nicht in Widerspruch zu Art. 6 Abs. 1 GG steht, da die Verpflichtung zur Zahlung der erhöhten Steuer nicht an Ehe oder Familie anknüpft, sondern lediglich an die Tatsache der Haltung eines zweiten oder weiteren Hundes in einem Haushalt.
- VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
Hundesteuer; Steuersatz; Keine erdrosselnde Wirkung; Änderungssatzung
Die Höhe der Steuer von jährlich 80 Euro für den ersten, 140 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund (zur Zulässigkeit eines erhöhten Steuersatzes vgl. Beschluss des Senats vom 23.9.2010 NVwZ-RR 2011, 171) führt nicht dazu, daß die Festsetzung der Hundesteuer deshalb rechtswidrig ist, weil sie ihren Charakter als Steuer verliert (vgl. BVerfG vom 22.5.1963 BVerfGE 16, 147/161; vom 8.12.1970 BVerfGE 29, 327/331). - VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.5141
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes; Progression des Steuersatzes; …
Weder wird der Gleichheitssatz verletzt (Art. 3 Abs. 1 GG), noch steht die Rechtsnatur der Hundesteuer als Aufwandsteuer einem progressiven Steuertarif entgegen (vgl. BayVGH vom 23.9.2010 Az. 4 ZB 09.2136 im Anschluss an OVG NRW vom 17.3.1975 OVGE 31, 27). - VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.181
Heranziehung zur Hundesteuer
Insbesondere konnte die Beklagte entgegen der Ansicht des Klägers als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft B... eine eigene Hundesteuersatzung erlassen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO) und in dieser eine Progression des Hundesteuersatzes festsetzen, da eine solche aufgrund der verstärkten ordnungspolitischen Bedeutung der Hundesteuer beim Halten mehrerer Hunde gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 4 ZB 09.2136 - juris).
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.185
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
Insbesondere konnte die Beklagte entgegen der Ansicht der Klägerin als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft B. ... eine eigene Hundesteuersatzung erlassen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO) und in dieser eine Progression des Hundesteuersatzes festsetzen, da eine solche aufgrund der verstärkten ordnungspolitischen Bedeutung der Hundesteuer beim Halten mehrerer Hunde gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 4 ZB 09.2136 - juris). - VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.179
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
Insbesondere konnte die Beklagte entgegen der Ansicht des Klägers als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft B ... eine eigene Hundesteuersatzung erlassen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO) und in dieser eine Progression des Hundesteuersatzes festsetzen, da eine solche aufgrund der verstärkten ordnungspolitischen Bedeutung der Hundesteuer beim Halten mehrerer Hunde gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 4 ZB 09.2136 -, juris). - VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.195
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
Insbesondere konnte die Beklagte entgegen der Ansicht der Klägerin als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft B. ... eine eigene Hundesteuersatzung erlassen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO) und in dieser eine Progression des Hundesteuersatzes festsetzen, da eine solche aufgrund der verstärkten ordnungspolitischen Bedeutung der Hundesteuer beim Halten mehrerer Hunde gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 4 ZB 09.2136 - juris). - VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.1214
Hundesteuersatzung der Gemeinde Aura im Sinngrund; progressiv erhöhte Hundesteuer …
So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2010 (4 ZB 09.2136) entschieden, dass eine Erhebung von Hundesteuer in Höhe von 60, 00 EUR für den ersten Hund, in Höhe von 80, 00 EUR für den zweiten Hund und in Höhe von 100, 00 EUR für jeden weiteren Hund zulässig ist. - VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.1215
Hundesteuersatzung der Gemeinde Aura im Sinngrund; progressiv erhöhte Hundesteuer …
So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2010 (4 ZB 09.2136) entschieden, dass eine Erhebung von Hundesteuer in Höhe von 60, 00 EUR für den ersten Hund, in Höhe von 80, 00 EUR für den zweiten Hund und in Höhe von 100, 00 EUR für jeden weiteren Hund zulässig ist. - VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.1213
Hundesteuersatzung der Gemeinde A.; progressiv erhöhte Hundesteuer nach der …
So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2010 (4 ZB 09.2136) entschieden, dass eine Erhebung von Hundesteuer in Höhe von 60, 00 EUR für den ersten Hund, in Höhe von 80, 00 EUR für den zweiten Hund und in Höhe von 100, 00 EUR für jeden weiteren Hund zulässig ist. - VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.1216
Hundesteuersatzung der Gemeinde Aura im Sinngrund; progressiv erhöhte Hundesteuer …
So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2010 (4 ZB 09.2136) entschieden, dass eine Erhebung von Hundesteuer in Höhe von 60, 00 EUR für den ersten Hund, in Höhe von 80, 00 EUR für den zweiten Hund und in Höhe von 100, 00 EUR für jeden weiteren Hund zulässig ist. - VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.187
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.197
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Augsburg, 08.07.2011 - Au 6 K 11.461
Erhöhter Steuersatz für Zweithund; Zuordnung von Erst- und Zweithund zum Haushalt …
- VG Augsburg, 08.07.2011 - Au 6 K 11.462
Erhöhter Steuersatz für Zweithund; Zuordnung von Erst- und Zweithund zum Haushalt …