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   VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136   

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https://dejure.org/2010,13428
VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136 (https://dejure.org/2010,13428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136 (https://dejure.org/2010,13428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. September 2010 - 4 ZB 09.2136 (https://dejure.org/2010,13428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Höhere Hundesteuer für "Zweithund" zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundesteuer: Höherer Steuerbetrag für zweiten und dritten Hund zulässig - Stadt darf ab dem zweiten Hund jeweils erhöhte Besteuerung festlegen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 171
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136
    Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136
    Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BFH, 14.10.1987 - II R 11/85

    Hamburgisches Gesetz - Hundesteuer - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136
    Dass die Erhebung der Hundesteuer mit einem erhöhten Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund verfassungsrechtlich zulässig ist, ist seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1959 (NJW 1960, 165) und des Bundesfinanzhofs vom 14. Oktober 1987 (BFHE 151, 285) geklärt.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1982 - 2 S 1373/81

    Hundesteuer; progressive Besteuerung; Ehegattenhaushalt; Gesamtschuldner

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136
    Der Senat teilt des weiteren die Auffassung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 28.1.1982 ZKF 1983, 34), dass die progressive Besteuerung des Haltens mehrerer Hunde in einem Haushalt nicht in Widerspruch zu Art. 6 Abs. 1 GG steht, da die Verpflichtung zur Zahlung der erhöhten Steuer nicht an Ehe oder Familie anknüpft, sondern lediglich an die Tatsache der Haltung eines zweiten oder weiteren Hundes in einem Haushalt.
  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133

    Hundesteuer; Steuersatz; Keine erdrosselnde Wirkung; Änderungssatzung

    Die Höhe der Steuer von jährlich 80 Euro für den ersten, 140 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund (zur Zulässigkeit eines erhöhten Steuersatzes vgl. Beschluss des Senats vom 23.9.2010 NVwZ-RR 2011, 171) führt nicht dazu, daß die Festsetzung der Hundesteuer deshalb rechtswidrig ist, weil sie ihren Charakter als Steuer verliert (vgl. BVerfG vom 22.5.1963 BVerfGE 16, 147/161; vom 8.12.1970 BVerfGE 29, 327/331).
  • VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.5141

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes; Progression des Steuersatzes;

    Weder wird der Gleichheitssatz verletzt (Art. 3 Abs. 1 GG), noch steht die Rechtsnatur der Hundesteuer als Aufwandsteuer einem progressiven Steuertarif entgegen (vgl. BayVGH vom 23.9.2010 Az. 4 ZB 09.2136 im Anschluss an OVG NRW vom 17.3.1975 OVGE 31, 27).
  • VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.181

    Heranziehung zur Hundesteuer

    Insbesondere konnte die Beklagte entgegen der Ansicht des Klägers als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft B... eine eigene Hundesteuersatzung erlassen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO) und in dieser eine Progression des Hundesteuersatzes festsetzen, da eine solche aufgrund der verstärkten ordnungspolitischen Bedeutung der Hundesteuer beim Halten mehrerer Hunde gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 4 ZB 09.2136 - juris).
  • VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.185

    Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der

    Insbesondere konnte die Beklagte entgegen der Ansicht der Klägerin als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft B. ... eine eigene Hundesteuersatzung erlassen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO) und in dieser eine Progression des Hundesteuersatzes festsetzen, da eine solche aufgrund der verstärkten ordnungspolitischen Bedeutung der Hundesteuer beim Halten mehrerer Hunde gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 4 ZB 09.2136 - juris).
  • VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.179

    Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der

    Insbesondere konnte die Beklagte entgegen der Ansicht des Klägers als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft B ... eine eigene Hundesteuersatzung erlassen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO) und in dieser eine Progression des Hundesteuersatzes festsetzen, da eine solche aufgrund der verstärkten ordnungspolitischen Bedeutung der Hundesteuer beim Halten mehrerer Hunde gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 4 ZB 09.2136 -, juris).
  • VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.195

    Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der

    Insbesondere konnte die Beklagte entgegen der Ansicht der Klägerin als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft B. ... eine eigene Hundesteuersatzung erlassen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO) und in dieser eine Progression des Hundesteuersatzes festsetzen, da eine solche aufgrund der verstärkten ordnungspolitischen Bedeutung der Hundesteuer beim Halten mehrerer Hunde gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 4 ZB 09.2136 - juris).
  • VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.1214

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Aura im Sinngrund; progressiv erhöhte Hundesteuer

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2010 (4 ZB 09.2136) entschieden, dass eine Erhebung von Hundesteuer in Höhe von 60, 00 EUR für den ersten Hund, in Höhe von 80, 00 EUR für den zweiten Hund und in Höhe von 100, 00 EUR für jeden weiteren Hund zulässig ist.
  • VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.1215

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Aura im Sinngrund; progressiv erhöhte Hundesteuer

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2010 (4 ZB 09.2136) entschieden, dass eine Erhebung von Hundesteuer in Höhe von 60, 00 EUR für den ersten Hund, in Höhe von 80, 00 EUR für den zweiten Hund und in Höhe von 100, 00 EUR für jeden weiteren Hund zulässig ist.
  • VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.1213

    Hundesteuersatzung der Gemeinde A.; progressiv erhöhte Hundesteuer nach der

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2010 (4 ZB 09.2136) entschieden, dass eine Erhebung von Hundesteuer in Höhe von 60, 00 EUR für den ersten Hund, in Höhe von 80, 00 EUR für den zweiten Hund und in Höhe von 100, 00 EUR für jeden weiteren Hund zulässig ist.
  • VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.1216

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Aura im Sinngrund; progressiv erhöhte Hundesteuer

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. September 2010 (4 ZB 09.2136) entschieden, dass eine Erhebung von Hundesteuer in Höhe von 60, 00 EUR für den ersten Hund, in Höhe von 80, 00 EUR für den zweiten Hund und in Höhe von 100, 00 EUR für jeden weiteren Hund zulässig ist.
  • VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.187

    Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der

  • VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.197

    Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der

  • VG Augsburg, 08.07.2011 - Au 6 K 11.461

    Erhöhter Steuersatz für Zweithund; Zuordnung von Erst- und Zweithund zum Haushalt

  • VG Augsburg, 08.07.2011 - Au 6 K 11.462

    Erhöhter Steuersatz für Zweithund; Zuordnung von Erst- und Zweithund zum Haushalt

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